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Türkei: Arbeitsmarkt, Personal und Bildung

Auch wenn die Anzahl der gebildeten Bevölkerung sehr niedrig ist, die wenigen die eine Chance auf einen Universitätsabschluss haben, sind ausgezeichnete Absolvententen. Es gibt sehr schwierige und strenge Aufnahmeprüfungen für die Universität und nur wenige schaffen den Einstieg. Es gibt einige ausgezeichnete renommierte Universitäten mit brillianten Abgängern. Junge Führungskräfte werden in der Türkei von türkischen und internationalen Unternehmen herangebildet und dann aus den Unternehmen heraus exportiert, vor allem dort hin, wo eine hohe Anpassungsfähigkeit gefordert ist.

Wer in der Türkei investieren oder eigene Vertriebsstrukturen aufbauen will, findet leicht gut ausgebildete und hoch motivierte Mitarbeiter. Vor allem türkische Führungskräfte werden von den vor Ort tätigen Unternehmen hoch geschätzt.

Doch die Türkei ist kein Billiglohnland. In der Türkei herrscht eine recht steile Einkommenskurve; die Löhne für qualifizierte und nicht qualifizierte Arbeiter sowie die Gehälter für Angestellte ohne Führungsverantwortung sind relativ niedrig. Hingegen Manager und qualifizierte Fachkräfte erzielen vor allem im Westen des Landes ähnlich hohe Gehälter wie in Europa. Bemerkenswert ist der Frauenanteil in Managerposition, der beinahe doppelt so hoch ist wie in Österreich.

Aufgrund des schnellen Wirtschaftswachstums wird es in den nächsten zwei bis drei Jahren wahrscheinlich einen Fachkräftemangel geben.

In der Türkei werden 12 Monatsgehälter pro Jahr bezahlt. Der Einkommensteuer liegt eine progressive Staffelung zu Grunde. Für Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit beträgt der Eingangssteuersatz 15 % (ab einem Jahreseinkommen von 7.000 YTL), der Spitzensteuersatz liegt bei 35 % (ab einem Jahreseinkommen von 40.000 YTL). Bemessungsgrundlage der Steuer ist die Summe aller erzielten Einkommen, wobei Einkommen mit Verlusten innerhalb derselben Einkunftsarten verrechnet werden können.

Die Sozialversicherungsbeiträge betragen für den Arbeitgeber insgesamt 20,5 % bis 26 % (abhängig vom Arbeitsrisiko variiert die Unfallversicherung). Die Arbeitnehmerseite muss zusätzlich 16 % zahlen.

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